Müllsorgen
Seit dem 01. Januar 2009 waren wir auf Grund der neuen Verpackungsverordnung im Rahmen unseres Internetshops verpflichtet, uns einen Entsorgungsunternehmen anzuschließen. Der Gesetzgeber möchte sicher gehen, dass alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Marc hat sich daraufhin per Telefon bei den einzelnen Unternehmen schlau gemacht und ist schließlich bei einem speziellen hängen geblieben.
Vor der Anmeldung gab sich der Mitarbeiter die größte Mühe uns über das weitere Prozedere zu informieren.
Wir müssten angeben wieviel Abfall wir vermutlich durch Verkaufsverpackungen (dazu zählen auch die Pakete, die wir verschicken) produzieren würden.
Mit dieser Menge landeten wir bei der Mindestvergütung von 36,00 Euro netto.
Ob wir denn auch die Marke nutzen wollen würden, um so Vertrauen bei unseren Kunden zu schaffen? Wir könnten sie auf die Pakete kleben oder in unserem Online-Shop nutzen.
Natürlich haben wir nachgefragt, was dieser Vorteil denn kosten würde.
„Ohhhh, nur ein paar Cent zuzüglich zu der Mindestvergütung!“
Na, dann schadet das sicher nicht, haben wir uns gedacht und damit einen gigantischen Fehler begangen.
Wir haben die Verträge so abgeschlossen, wie wir es mit dem Mitarbeiter beschlossen haben.
Mitte des Jahres erhielten wir folgendes Telefax:

Sollten nun erstmal die kleinen Unternehmen angelockt werden, um sie dann ins offene Messer laufen zu lassen?
Selbstverständlich haben wir sofort gekündigt und waren der Meinung ab 2010 keine Geschäftsbeziehung mehr mit diesem Betrieb zu haben.
Ein Antwortschreiben allerdings nahm uns diese Illusion. Wir hätten schließlich zwei verschiedene Verträge unterschrieben:
1.den Vertrag mit der Mindestvergütung
2.den Markennutzungsvertrag
Gut, die paar Cent werden uns schon nicht umbringen.
Hätten, ja hätten wir mal das Kleingedruckte gelesen.
Der Markennutzungsvertrag ist nur so günstig, wenn er in Verbindung mit dem anderen genutzt wird. Da sich am Markennutzungsvertrag nichts geändert hat, können wir diesen nicht vorzeitig kündigen. (Vertragslaufzeit normalerweise zwei Jahre.)
Der Mindestumsatz beträgt weiterhin 36,00 Euro netto. Eine stolze Summe dafür, dass wir dieses Jahr nicht einmal mehr Pakete verschicken.
Es ist ärgerlich, wenn man sich zu sehr auf mündliche Absprachen und zu wenig auf seine eigenen Augen verlässt. Natürlich ist das Vorgehen der Firma rechtens, doch ein bitterer Beigeschmack, ob das alles nicht vorher geplant war, bleibt.
Nun kam die Rechnung für das Jahr 2010. Es tut weh so etwas zu lesen:

In den Hintern beiß,
Nici

Marc hat sich daraufhin per Telefon bei den einzelnen Unternehmen schlau gemacht und ist schließlich bei einem speziellen hängen geblieben.
Vor der Anmeldung gab sich der Mitarbeiter die größte Mühe uns über das weitere Prozedere zu informieren.
Wir müssten angeben wieviel Abfall wir vermutlich durch Verkaufsverpackungen (dazu zählen auch die Pakete, die wir verschicken) produzieren würden.
Mit dieser Menge landeten wir bei der Mindestvergütung von 36,00 Euro netto.
Ob wir denn auch die Marke nutzen wollen würden, um so Vertrauen bei unseren Kunden zu schaffen? Wir könnten sie auf die Pakete kleben oder in unserem Online-Shop nutzen.
Natürlich haben wir nachgefragt, was dieser Vorteil denn kosten würde.
„Ohhhh, nur ein paar Cent zuzüglich zu der Mindestvergütung!“
Na, dann schadet das sicher nicht, haben wir uns gedacht und damit einen gigantischen Fehler begangen.
Wir haben die Verträge so abgeschlossen, wie wir es mit dem Mitarbeiter beschlossen haben.
Mitte des Jahres erhielten wir folgendes Telefax:

Sollten nun erstmal die kleinen Unternehmen angelockt werden, um sie dann ins offene Messer laufen zu lassen?
Selbstverständlich haben wir sofort gekündigt und waren der Meinung ab 2010 keine Geschäftsbeziehung mehr mit diesem Betrieb zu haben.
Ein Antwortschreiben allerdings nahm uns diese Illusion. Wir hätten schließlich zwei verschiedene Verträge unterschrieben:
1.den Vertrag mit der Mindestvergütung
2.den Markennutzungsvertrag
Gut, die paar Cent werden uns schon nicht umbringen.
Hätten, ja hätten wir mal das Kleingedruckte gelesen.
Der Markennutzungsvertrag ist nur so günstig, wenn er in Verbindung mit dem anderen genutzt wird. Da sich am Markennutzungsvertrag nichts geändert hat, können wir diesen nicht vorzeitig kündigen. (Vertragslaufzeit normalerweise zwei Jahre.)
Der Mindestumsatz beträgt weiterhin 36,00 Euro netto. Eine stolze Summe dafür, dass wir dieses Jahr nicht einmal mehr Pakete verschicken.
Es ist ärgerlich, wenn man sich zu sehr auf mündliche Absprachen und zu wenig auf seine eigenen Augen verlässt. Natürlich ist das Vorgehen der Firma rechtens, doch ein bitterer Beigeschmack, ob das alles nicht vorher geplant war, bleibt.
Nun kam die Rechnung für das Jahr 2010. Es tut weh so etwas zu lesen:

In den Hintern beiß,
Nici

Der Artikel wurde am 06.03.2010 von Nici veröffentlicht.